Zuerst Mensch!

Probleme zu lösen, die scheinbar unüberwindbar sind, das ist meine Passion. Dabei steht für mich der Mensch im Mittelpunkt des Tuns. Lösungen sind immer eine Essenz aus fachlichen Anforderungen und persönlicher Lebenswirklichkeit. 

Selbst im Steuerrecht gibt es kein „one size fits all“. Darum steht die Frage nach dem Wunsch und den Bedarfen des Einzelnen im Vordergrund und darauf aufbauend schauen wir nach der passenden Lösung.

mit Fokus

Und wenn der Weg klar ist, dann müssen gut durchdachte und steueroptimierte Gestaltungskonzepte mit juristischem und betriebswirtschaftlichem Sachverstand, sowie analytischem Denken und ausgeprägtem Zahlenverständnis zusammenspielen.

Man kann von viele Themen ein wenig Ahnung haben, oder man weiß von etwas Bestimmtem sehr viel. Ich habe mich für die Spezialisierung entschieden.

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  • Immobilien Steuerrecht
  • Steuerlegalisierung

Erbschaftsteuer

Die größte finanzielle Belastung bei der Vermögensnachfolge ist die Erbschaftsteuer. Dabei lassen sich eine Vielzahl geeigneter Instrumente heranziehen, mit denen die Steuer vermieden oder reduziert werden kann.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung gibt es im Vorfeld des Erbfalls. Dazu gehören maßgeblich die richtige Strukturierung des Vermögens, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen. Außerdem beraten wir zu steueroptimierten Supervermächtnissen sowie anderweitigen letztwillige Verfügungen (beispielsweise mit geeigneten Generationensprung- und Vermächtnisregelungen).

Auch nach dem Todes- bzw. Erbfall wenden wir zugunsten unserer Mandanten Steuergestaltungskonzepte an, mit denen sich das Familienvermögen von der Besteuerung verschonen oder jedenfalls die Erbschaftsteuer deutlich verringern lässt. Dies geht über das Ausschöpfen von Freibeträgen hinaus. Vor allem die richtige Bewertung der geerbten Vermögensgegenstände, vor allem von Immobilien, ist ein zentrales Thema unserer Arbeit.

Für unsere Mandanten geben wir auch die Erwerbsanzeige ab. Wir erstellen die erstellen die Erbschaftsteuererklärung und führen die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Steuerlegalisierung

In Erbfällen kommt es immer wieder zu strafbaren Steuerhinterziehungen (§ 370 AO) oder zu leichtfertigen Steuerverkürzungen (§ 378 AO).

Häufig geraten Erben nicht absichtlich, sondern durch Unwissenheit über die Rechtslage zur Erbschaftbesteuerung in eine strafrechtlich relevante Situation.

Viele Erben wissen etwa nicht, dass sie die Erbschaft dem Finanzamt unaufgefordert anzeigen müssen und sich bereits durch Unterlassen der Erwerbsanzeige der Steuerhinterziehung oder eines Steuervergehens strafbar machen können.

Auch wissen viele Erben nicht, dass sie im Nachlass vorgefundenes Vermögen, das der Erblasser nicht versteuert hat, etwa Schwarzgeld, dem Finanzamt nachmelden und nachversteuern müssen, damit sie sich nicht dem Vorwurf einer Steuerstraftat ausgesetzt sehen.

Wurden vom Erblasser oder den Erben Steuerstraftaten verwirklicht, empfehlen wir keine unnötigen Risiken einzugehen. Mittels der Selbstanzeige ist unter bestimmten Voraussetzungen eine strafbefreite Rückkehr in die Steuerlegalität möglich (§§ 371, 378 AO).

Zunächst prüfen wir jedoch, ob das Delikt nicht bereits steuerrechtlich und steuerstrafrechtlich verjährt ist. In diesem Fall ist eine Selbstanzeige nicht erforderlich. Steuerstraftaten dürfen nach der Verjährung nämlich nicht mehr verfolgt werden und es darf auch kein Strafverfahren mehr eröffnet werden.

Immobilien Steuerrecht

Wenn Vermögen vererbt oder im Wege der Schenkung übertragen wird, handelt es sich häufig um Häuser, Wohnungen und anderen Immobilienbesitz. In vielen Erbfällen zählen Immobilien zu den wirtschaftlich größten Nachlasswerten. Für die Beteiligten ist daher die Frage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf den Immobilienbesitz von entscheidender Bedeutung. Vor allem für die Erben ist die Besteuerung relevant, da der Immobilienwert oft höher ist als der zur Verfügung stehende Steuer-Freibetrag.

Wenn man es richtig gestaltet, kann selbstverständlich sogar millionenschwerer Immobilienbesitz komplett steuerfrei vererbt oder zu Lebzeiten übertragen werden. Erst Recht ist das auch bei Immobilien mit geringeren Werten möglich“.

Wir beraten deutschlandweit Mandanten zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien. Unser Spezialgebiet sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen bei dem Erbe oder der Schenkung von Häusern, Wohnungen und anderen Immobilienarten.

Wir erstellen außerdem die erforderliche Steuererklärung zur Bewertung des geerbten oder zu Lebzeiten übertragenen Eigentums von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (Feststellung des Grundbesitzwertes).

Zu den weiteren Leistungen gehört die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der Schenkungssteuererklärung für Häuser, Wohnungen und sonstigen Grundbesitz – natürlich unter Ausnutzung zulässiger Befreiungs- und Vergünstigungstatbestände.

Mit der richtigen Nachlassplanung lässt sich die Besteuerung von Immobilienbesitz, der als Schenkung oder im Erbwege übertragen werden soll, verhindern. Doch damit ist unsere Arbeit als Steuerberater nicht getan: Wir erarbeiten für unsere Mandaten Gestaltungsmodelle, die nicht nur die Erbschaft- und Schenkungssteuer vermeiden, sondern gleichzeitig auch eine gerechte Vermögensaufteilung gewährleisten, die den Familienfrieden wahrt und vor allem die langfristige Absicherung der Senioren und bestimmter Familienmitglieder auch im Alter sicherstellt.

Internationales Steuerrecht

Viele unsere Mandate haben Bezüge zu einem oder mehreren anderen Staaten. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben, und vor allem in Deutschland lebende Privatleute, die Vermögen aus dem Ausland erben oder denen Vermögen von Angehörigen aus dem Ausland übertragen wird.

Bei diesen Fällen mit Auslandberührung prüfen wir, ob und wie der Erbfall besteuert wird. Das vorrangige Gestaltungsziel besteht darin, eine drohende Doppelbesteuerung möglichst zu vermeiden. Daneben geht es darum, die Besteuerung in dem Land mit der niedrigsten Steuerlast zu unterwerfen.

Wer die Doppelbesteuerung verhindern will, muss nicht nur Experte für deutsche Erbschaftsteuer sein, sondern sich auch mit den Steuervorgängen im Ausland genau auskennen.

Anfrage / Buchen

Hergen Kassuba steht Ihnen für Ihre Veranstaltung oder als Gesprächspartner & Ratgeber in Ihrem Format (TV., Radio, Podcast, o.ä.) zur Verfügung. Fragen Sie gerne unverbindlich an.